Anfahrt

So finden Sie uns     

Die Kanzlei in Wiesbaden-Erbenheim ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Ländchesbahn) als auch mit dem Pkw gut erreichbar. Kanzleieigene Parkplätze finden Sie auf dem angrenzenden Parkplatz sowie weitere in ausreichendem Umfang in unmittelbarer Umgebung zur Kanzlei.


Öffentliche Verkehrsmittel:

Der S-Bahnhof von Wiesbaden-Erbenheim befindet sich etwa 50 m von der Kanzlei entfernt. Bushaltestellen sowohl von Wiesbaden als auch von außerhalb kommend sind in ca. 200 m Entfernung vorhanden.


Mit dem Auto:

Von Wiesbaden kommend über die B 455, 1. Ausfahrt Erbenheim. An der Ampel rechts auf die Berliner Straße, unmittelbar nach der Bahn-Unterführung rechts in die Bahnhofstraße. Die Kanzlei befindet sich auf der rechten Seite.

Von außerhalb kommend, entweder über das Wiesbadener Kreuz auf die A 66,  1. Ausfahrt in Richtung Wiesbaden / Wiesbaden-Erbenheim. Aus dem Rheingau kommend, ebenfalls Anfahrt über die A 66, Ausfahrt Erbenheim Nord.

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