Ordnungswidrigkeitenrecht

Nur eine Knolle ?

Oder vielleicht doch viel ernster?

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Natürlich ist jedem der Begriff der Ordnungswidrigkeit bestens bekannt.


Aber Falschparken ist hier nicht gemeint. Es geht vielmehr um weit darüberhinaus gehende Bereiche. Dazu gehören beispielsweise


  • Verstöße gegen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Verstöße von Unternehmen gegen das Mindestlohngesetz oder dem fehlerhaften Abführung von Sozialbeiträgen,
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz,
  • Verstöße im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Verstöße gegen Compliance-Regelungen


Für all das können Ihnen und/oder Ihrem Unternehmen zum Teil massive Bußgelder drohen. Das kann für Sie existenzgefährdend werden.

Der Zoll war da, was jetzt?

Wenn es z.B. um den Mindestlohn, die Arbeitnehmerüberlassung oder Verstöße im Rahmen der Sozialabgaben geht, ermittelt nicht die Polizei, sondern der Zoll. Häufig wird die Behörde aufgrund eines internen Hinweis tätig, woraufhin bei Ihnen durchsucht wird.


Im Grunde gelten für das weitere Verhalten die gleichen Empfehlungen wie im Strafrecht: Sie alleine werden es nicht schaffen, gegen den Vorwurf vorzugehen. Nur Ihr Verteidiger wird Akteneinsicht erhalten und Sie über den konkreten Inhalt des Vorwurfes unterrichten können.
Gemeinsam mit Ihnen werde ich über das weitere Vorgehen und die beste Strategie entscheiden, die den größtmöglichen Erfolg für Sie bietet.

Rechtsanwalt

Volkhard Schreiber


Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Volkhard Schreiber Wiesbaden

SR Schreiber & Rößler

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Wiesbaden


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