Kosten

Wir geben Ihnen unser Fachwissen und unsere Prozesserfahrung    

Was Mandanten wissen wollen

Was kostet die anwaltliche Beratung?

Geben wir Ihnen einen Rechtsrat, arbeiten wir für Sie und erbringen  eine Dienstleistung. Das ist grundsätzlich kostenpflichtig und wir erheben dafür Anwaltsgebühren.
Die Anwaltsgebühren sind im  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.  Es enthält eine Gebührentabelle, nach der sich die Gebührensätze aller Anwälte richtet, unabhängig davon, ob sie Fachanwälte sind oder nicht.
Die Kosten berechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert. Dabei gilt: Je höher der Wert des Streitgegenstandes, desto höher die anwaltliche Gebühr.

Wird auch nach Stundensätzen berechnet?

Ist der anwaltliche Aufwand für ein Mandat oder Teile des Mandats nicht abschätzbar, wird von uns nach Stundensatz abgerechnet. Dieser entspricht dem für einen Fachanwalt üblichen Stundensatz und wird von uns zeitgenau abgerechnet.
So zahlen Sie als Mandanten nur für die Zeit, in der wir für sie arbeiten.
Hierüber klären wir Sie auf, bevor Sie uns mandatieren.

Muss ein Vorschuss gezahlt werden?

Ja. Einen Vorschuss fordern wir
  • immer in Strafsachen
  • bei neuen Mandanten
  • bei Stundensatzvereinbarungen
Mit dem Vorschuss, der von den Mandanten bar oder per Überweisung gezahlt werden kann, können wir die Arbeit sofort beginnen. 
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahren muss zusätzlich auch der Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden. Diesen Betrag bekommt aber nicht der Anwalt, sondern wird an das Gericht gezahlt.

Zahlt der Gegner die Anwaltskosten?

Als Mandant sind Sie Auftraggeber und tragen als solcher Ihre Anwaltskosten zunächst selbst. Gewinnen Sie das gerichtliche Verfahren, steht Ihnen in der Regel ein Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen gesetzlichen Anwaltskosten gegen Ihren Gegner zu. Diesen Erstattungsanspruch setzen wir für Sie durch.

Können weitere Kosten anfallen?

Ja. Weitere Kosten in einem Rechtsstreit können z.B. durch die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, die  ggf. durch die Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ansonsten sind diese Kosten zunächst vom Mandanten zu zahlen.
Weiter können gesetzliche Gebühren für z.B. eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung ("Vergleich") anfallen. Unsere Mandanten werden von uns im Vorfeld immer über mögliche weitere Kosten und dem damit verbundenen Kostenrisiko umfassend informiert.

Wann gibt es Prozesskostenhilfe?

Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dem Antrag wird vom Gericht jedoch nur zugestimmt, wenn zum einen die wirtschaftlichen Voraussetzungen geben sind, d.h. Sie sich einen Anwalt nicht leisten können und zum anderen die Klage oder Klageabwehr Aussicht auf Erfolg haben. Dabei unterstützen wir Sie.
Im Strafrecht gibt es keine "Prozesskostenhilfe", sondern - und nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernimmt eine Rechtschutzversicherung in der Regel die Gebühren des Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Entschädigungen für Zeugen sowie die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers.
Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie daher finanziell dabei unterstützen, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen.
Aber: Rechtschutzversicherung bezahlen nicht jeden Rechtsstreit und der Versicherungschutz muss die maßgeblichen Risiken auch abdecken wie z.B. für "Verkehr" oder "Eigentum und Miete".

Im Strafrecht übernehmen Rechtsschutzversichungen unter Umständen nur dann die gesetzlichen Gebühren eines Verteidigers, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, die auch fahrlässig begangen werden kann.

Wie teuer ist eine Erstberatung?

Eine Erstberatung ist ein Mandantengespräch, in dem sich der Anwalt einen ersten Überblick über Ihren konkreten Fall verschafft. Er erklärt die allgemeine Rechtslage, die Notwendigkeit einer anwaltlichen Begleitung und informiert Sie über Ihre möglichen Handlungsoptionen und deren voraussichtlichen Erfolgsaussichten.
Nach der Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie das Mandat erteilen möchten oder nicht.
Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (zzgl. USt). Erteilen Sie uns das Mandat, werden diese Kosten üblicherweise auf die Folgegebühren angerechnen. 
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