Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht - das "Jedermannstrafrecht" ! 

Lassen Sie sich von einem Experten durch das verkehrsrechtliche Strafverfahren begleiten.

jetzt anrufen: 0611 / 50 45 976

Sie glauben, Sie haben eigentlich mit Strafrecht nichts zu tun und brauchen keinen Verteidiger?


Im Falle des Verkehrsstrafrechts haben Sie es mit dem Bereich zu tun, der jeden und auch Sie sehr schnell "erwischen" kann. Jede gefährliche Aktion im Straßenverkehr kann an Stelle einer Ordnungswidrigkeit durchaus auch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Fahren Sie bei Rot über die Ampel, kann es bei einer "Knolle" bleiben - aber, gefährden Sie hierbei auch andere, wird es kritisch.


Zum Verkehrsstrafrecht gehören die Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, natürlich die Unfallflucht, der Klassiker Alkohol oder auch Drogen im Straßenverkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch die verbotenen Kraftfahrzeugrennen bis hin zur fahrlässigen Tötung.

Und wenn es passiert ist?

Sie sind auf die Hilfe Ihres Verteidigers angewiesen. Nur er erhält Akteneinsicht und erfährt, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.


Nicht nur die Verteidigung selber muss stimmen, sondern es sind gerade die für Sie häufig wirtschaftlich schwer erträglichen Nebenfolgen zu beachten: Es droht nicht lediglich ein Fahrverbot, das Gericht ordnet neben einer Strafe auch den kompletten Entzug der Fahrerlaubnis an. Zugleich wird eine Sperre für ihre Wiedererteilung von mindestens einem halben Jahr vorgesehen. Sowohl die Verteidigung gegen den Ihnen gemachten Vorwurf, aber auch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis einschließlich der Beratung zur nachträglichen Verkürzung der Sperrzeit und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gehören zu unseren Schwerpunkten.


Für diese umfassende Beratung und Verteidigung stehen wir Ihnen mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung gerne zur Verfügung.


Auch wenn Sie sonst nie mit Strafrecht zu tun haben!

Rechtsanwalt

Volkhard Schreiber


Fachanwalt für Strafrecht

lächelnder Mann im Anzug mit Krawatte, Rechtsanwalt Volkhard Schreiber, Wiesbaden

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+49 / 173 / 7026 026


Mit der Notfallnummer können Sie mich

24 h / 7 Tage die Woche erreichen:


Rechtsanwalt

Markus Rößler


Fachanwalt für Verkehrsrecht

lächelnder Mann im Anzug vor Biebricher Schloss, Rechtsanwalt Markus Rössler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wiesbaden

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Telefon: +49 / 611 / 50 45976

E-Mail: roessler@anwaelte-wi.de


SR Schreiber & Rößler

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Wiesbaden


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